1. The­men der Vergangenheit

Abwehr-
beratung

Abwehr­be­ra­tung mit Know-how

Unser Ziel ist es, Sie vor unge­recht­fer­tig­ten oder uner­war­te­ten Ansprü­chen des Finanz­am­tes zu schützen.

Dazu set­zen wir uns mit Ihnen zusam­men, ana­ly­sie­ren die Situa­ti­on, zei­gen Hand­lungs­op­tio­nen auf und fin­den die für Sie pas­sen­de Lösung, mit der Sie sich wohlfühlen!

Wir ver­tre­ten Ihre Inter­es­sen, indem wir Sie bei Betriebs­prü­fun­gen beglei­ten, Aus­kunfts- und Mit­wir­kungs­ver­lan­gen des Finanz­am­tes auf Recht­mä­ßig­keit prü­fen oder gegen feh­ler­haf­te Steu­er­be­schei­de im Ein­spruchs- und, wenn nötig, Kla­ge­ver­fah­ren bis zum Bun­des­fi­nanz­hof vorgehen.

Bei steu­er­straf­recht­li­chen Impli­ka­tio­nen zie­hen wir einen unse­rer Netz­werk­part­ner hinzu.

Unser Know-how

Wir ver­fü­gen über hohe Kom­pe­ten­zen in der Abwehrberatung. 

Durch unse­re lang­jäh­ri­ge Erfah­rung wis­sen wir, wie man mit dem Finanz­amt umge­hen soll­te, um das ange­streb­te Ziel best­mög­lich zu errei­chen. In unse­ren umfang­rei­chen Steu­er­rechts­da­ten­ban­ken haben wir Zugriff auf sämt­li­che finanz­ge­richt­li­che Ent­schei­dun­gen und wei­ter­füh­ren­de Lite­ra­tur, die uns hel­fen, krea­ti­ve Hei­lungs­mög­lich­kei­ten zu ent­wi­ckeln oder die für Ihren Fall pas­sen­den Argu­men­te in der Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Finanz­amt zu finden.

Dabei regelt das Ver­fah­rens­recht, in wel­cher Form die­se Argu­men­te vor­ge­bracht wer­den müs­sen. Mar­kus Kers­ten ver­fügt durch sein Stu­di­um und sei­ne Tätig­keit in der ham­bur­gi­schen Finanz­ver­wal­tung über tie­fe Kennt­nis­se des Ver­fah­rens­rechts, die er regel­mä­ßig in Ver­fah­ren vor Finanz­ge­rich­ten und dem Bun­des­fi­nanz­hof gewinn­brin­gend ein­setzt und für Sie ein­set­zen wird.

Unser
Angebot

  • Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Finanzbehörden
  • Beglei­tung von Betriebsprüfungen
  • Ein­spruchs- und Kla­ge­ver­fah­ren bis zum Bundesfinanzhof

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Unser ganz­heit­li­cher Bera­tungs­an­satz für alle Steuerthemen.

Unser ganz­heit­li­cher
Bera­tungs­an­satz für alle Steuerthemen.

1. The­men der Vergangenheit

Abwehr-
beratung

2. The­men der Gegenwart

Lau­fen­de Steuer-
beratung

3. The­men der Zukunft

Gestal­tungs-
beratung