1. Themen der Vergangenheit
Abwehr-
beratung
Abwehrberatung mit Know-how
Unser Ziel ist es, Sie vor ungerechtfertigten oder unerwarteten Ansprüchen des Finanzamtes zu schützen.
Dazu setzen wir uns mit Ihnen zusammen, analysieren die Situation, zeigen Handlungsoptionen auf und finden die für Sie passende Lösung, mit der Sie sich wohlfühlen!
Wir vertreten Ihre Interessen, indem wir Sie bei Betriebsprüfungen begleiten, Auskunfts- und Mitwirkungsverlangen des Finanzamtes auf Rechtmäßigkeit prüfen oder gegen fehlerhafte Steuerbescheide im Einspruchs- und, wenn nötig, Klageverfahren bis zum Bundesfinanzhof vorgehen.
Bei steuerstrafrechtlichen Implikationen ziehen wir einen unserer Netzwerkpartner hinzu.
Unser Know-how
Wir verfügen über hohe Kompetenzen in der Abwehrberatung.
Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir, wie man mit dem Finanzamt umgehen sollte, um das angestrebte Ziel bestmöglich zu erreichen. In unseren umfangreichen Steuerrechtsdatenbanken haben wir Zugriff auf sämtliche finanzgerichtliche Entscheidungen und weiterführende Literatur, die uns helfen, kreative Heilungsmöglichkeiten zu entwickeln oder die für Ihren Fall passenden Argumente in der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt zu finden.
Dabei regelt das Verfahrensrecht, in welcher Form diese Argumente vorgebracht werden müssen. Markus Kersten verfügt durch sein Studium und seine Tätigkeit in der hamburgischen Finanzverwaltung über tiefe Kenntnisse des Verfahrensrechts, die er regelmäßig in Verfahren vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof gewinnbringend einsetzt und für Sie einsetzen wird.